Selber bauen
Wohn-Riester
Experten erwarten eine weitere Neubelebung des Immobilienmarktes speziell durch das geplante Wohn-Riester-Modell, das in der ersten Jahreshälfte von 2008 verabschiedet werden soll.
Bei diesem Modell sollen Wohnimmobilien in die Förderung der privaten Altersvorsorge mit einfließen. Auch die Zinsen sind seit Weihnachten gefallen und Darlehen mit 15 Jahre Laufzeit sind heute schon unter fünf Prozent Jahreszins zu haben.
Das klingt verlockend.
Bis jetzt durfte seit 2002 Geld aus dem Riestervertrag in der Höhe bis 50.000,- Euro zum Zweck des Erwerbs oder des Baus von Wohneigentum entnommen werden.
Bis zum Beginn des Altersruhestandes kann ein Riesterdarlehen monatlich ohne Zinsen zurückbezahlt werden, wobei mit der ersten Zahlung zwei Jahre nach dem Kauf begonnen werden muss.
Zulagen und steuerliche Vorteile allerdings entfallen vollständig und müssen zurückbezahlt werden, sofern die Tilgung über zwölf Monate aussetzt.
Ab 2008 dürfen Riester-Anleger Dreiviertel der angesparten Summe entnehmen und auch dafür einsetzen, schon vorhandenes Eigentum schuldenfrei zu gestalten und sind von der Rückzahlung befreit.
Der Riestervertrag kann weiter angespart werden und weitere Steuervorteile und Zulagen stehen zur Verfügung.
Dafür gibt es scharfe Rückzahlungsforderungen, wenn der Riester-Anleger vorzeitig verstirbt oder sein Eigentum nicht die ganze Zeit über nutzt.
Die Nachversteuerung des Wohn-Riester-Modells ist nicht unerheblich und sollte genau überlegt werden.
Das Riestersparen ist generell nicht für Freiberufler, Landwirte und Unternehmer, sondern nur für Beamte, Arbeitnehmer oder anderweitig rentenversicherte Berufstätige möglich.
Das Wohn-Riester-Modell muss jedoch erst noch verabschiedet werden und bei den günstigen Zinskonditionen ist natürlich wie immer eine gründliche Recherche für den Bauherren nach den für ihn besten Konditionen anzuraten.