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Wertanlagen

Wertgutachten

Wer ein Wertgutachten erstellen lassen möchte, muss bestimmte Unterlagen vorlegen.

Dazu gehören die Angaben über den Stichtag der Wertermittlung, worunter beispielsweise der Todestag des Vorbesitzers als Erblasser zu zählen ist.
Auch muss der Zweck einer Wertermittlung bekannt gemacht werden. Das können Gründe wie anstehende Erbauseinandersetzungen, Finanzierungsvorhaben bei Banken, Verkaufshandlungen usw. sein.

Für den Auftrag eines Wertgutachtens muss auch geklärt sein, welche Werte das Gutachten erfassen soll, wie zum Beispiel Verkehrswert, Beleihungswert oder Marktwert.
Natürlich muss ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch vorliegen, das beim Amtsgericht im Grundbuchamt zu erhalten ist.
Beim Vermessungsamt ist aus der Flurkarte ein aktueller Flurauszug erhältlich. Schließlich wird noch ein Überlassungs- oder Kaufvertrag benötigt.

Weitere erforderlichen Unterlagen sind Grundrisse, Ansichten und Schnitt, am besten im Maßstab 1:100 und die Berechnung von Nutzflächen und Wohnraum und eine Baubeschreibung.

Geplante Modernisierungsmaßnahmen und Renovierungsarbeiten sollten ebenso dokumentiert sein. Bei Vermietung einer Immobilie sind Angaben zu den Mieteinnahmen und auch die Mietverträge erforderlich.

Sollten Lasten und Rechte vorliegen, sind diese in Form von kopierten Bewilligungsurkunden und Nachweisen aus dem Grundbuch, wie die über Wohnrechte, Altersteilrechte, Gehweg- und Fahrtwegrechte usw. vorzulegen. Desgleichen sind Erbbaurechtsverträge und die aktuellen Erbbauzinsen anzugeben.

Diese Unterlagen sind für Bauanträge und andere Genehmigungen vorzulegen.