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Wertanlagen

Verkehrswert und Marktwert

Im Dschungel der Begrifflichkeiten sind die Bezeichnungen Verkehrswert, Marktwert und Einheitswert für die Bewertung einer Immobilie wichtig.

Unter Verkehrswert wird der Preis verstanden, der beim Verkauf einer Immobilie erzielt werden kann. Er wird von markt- und fachkundigen Sachverständigen festgestellt.
Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetz (BauGB) mit rechtlicher Grundlage versehen.

Für das Finanzamt ist der Einheitswert von Bedeutung und er wird von dieser Seite ermittelt. Er dient als Bemessungsgrundlage für Steuern und er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert.

Der Marktwert orientiert sich daran, was eine Immobilie auf dem Markt kosten bzw. einbringen könnte und ist ohne Steuern oder Nebenkosten berechnet.
Jede Immobilie hat schließlich den tatsächlichen Wert, den sie am Markt konkret erzielen kann, der unabhängig ist von den Tatsachen der Lage, Bausubstanz, Ausstattung, Zustand usw..

Der tatsächliche Wert hängt von der Nachfrage am Markt ab und kann weit unter den Verkehrswert fallen oder, bei starker Nachfrage am Markt, weit darüber liegen.
Der Immobilienmarktwert ist in einem europaweiten Zusammenschluss der Bewerter von Immobilien im Blue Book der TEGoVA standardisiert festgehalten (Approved European Properts Valuation Standards).

Im Pfandgesetz ist in § 16 PfandBG (und BelWertV) die gesetzliche Grundlage für den Beleihungswert einer Immobilie festgehalten. Er basiert auf langjährigen marktwirtschaftlichen Erfahrungen.