Wissenswertes
Mietverlust im Ferienhaus
Wer sein Feriendomizil gerne mal selbst nutzen möchte und sich deshalb ein paar Tage Eigennutzung gönnt, wird in Zukunft bestraft.
Bisher war es dem Besitzer eines Feriendomizils möglich, Zeiten ohne Vermietung von der Steuer abzusetzen.
Das wird nun nicht mehr möglich sein.
Ein Feriendomizil gilt ab jetzt als sog. Liebhaberei, wenn der Eigentümer dem Finanzamt nicht nachweisen kann, dass die zu erwirtschafteten Mieteinnahmen über 30 Jahre die Kosten und Abschreibungen wenigstens in geringer Höhe übersteigen werden und somit die Verluste übersteigen.
Ein Eigentümer eines Feriendomizils kann diese Hürde umgehen, indem er seinen Eigennutzungswunsch auf die Zeit verlegt, in der zwar das Domizil zur Anmietung zur Verfügung steht, es jedoch nicht gemietet wird.
Der Eigentümer muss nachweisen können, dass er schwarze Zahlen erwirtschaften will und wenn ihm das gelingt, kann er auch weiterhin die laufenden Kosten und Schuldzinsen ebenso wie die Gebäudeabschreibung ab Baubeginn oder Erwerb als Werbungskosten einsetzen.
Die steuerlichen Vorteile entfallen generell, wenn die Vermietungsdauer unter die vorgegebenen 25 Prozent fällt.