Wissenswertes
Kauf oder Erbe im Ausland
Trotz der großen Freude, die eine Erbschaft oder ein Kauf einer Auslandsimmobile mit sich bringt, gibt es ein paar steuerliche Aspekte, die der neue Eigentümer kennen sollte, damit die Freude bleibt.
Steuerlich nicht zu berücksichtigen ist in Deutschland eine Ferienimmobilie, die in Eigennutzung gedacht ist und weder Nutzwert noch Verkaufsgewinne interessieren das Finanzamt.
In manchen Ländern muss ein neuer Eigentümer mit einer pauschalen Besteuerung rechnen.
Das Finanzamt in Deutschland interessiert sich aber immer dafür, ob das aufgebrachte Vermögen für die Immobilie möglicherweise aus Schwarzgeld stammt.
Vermietung und Verkauf unterliegen der Doppelbesteuerung.
Bei einem Todesfall ist meistens damit zu rechnen, dass eine Erbschaftssteuer in beiden Ländern fällig ist.
Je nach Land sind die Vorgänge unterschiedlich. Da die Länder Erbschaftsregelungen recht unterschiedlich handhaben, ist grundsätzlich ein speziell für die Auslandsimmobilie angefertigtes Testament sinnvoll, damit nicht aufgrund unterschiedlicher Länderregelungen der letzte Wille nicht auszuführen ist.
Richtlinie für die Immobilie im Ausland ist generell der Marktpreis.
Wer aufgrund einer Immobilienerbschaft gedenkt, ins Ausland umzuziehen, muss davon ausgehen, dass das Finanzamt fünf Jahre lang Anspruch hat und einen grundsätzlichen Anspruch hat, solange der Erbe in Deutschland wohnt.
In allen Ländern werden ständig neue Steuerreformen verabschiedet, die es für den deutschen Immobilienbesitzer im Ausland zum einen wenig überschaubar und zum anderen notfalls auch noch recht teuer machen können.
Da bei einem Erbfall in der Regel nicht vorher und damit langfristig zu recherchieren ist, ist es ratsam, sehr genau zu recherchieren, wie der aktuelle Stand in den Ländern steuerrechtlich zu betrachten ist.
Das einzige Land, in dem im Moment sorglos geerbt werden darf, ist Großbritannien.
Bei einer Erbschaft in Italien zum Beispiel kann eine steuerliche Belastung in beiden Ländern bei einer Immobilie, die mit 600.000,- Euro angesetzt ist, auf über 120.000,- Euro kommen, wobei die beiden Länder Deutschland und Italien ungefähr mit der Hälfte der Steuersumme bedacht sind.
Es ist sogar das gemütliche Rentnerdasein auf Mallorca aufgrund möglicherweise zukünftiger Entscheide des Steuerrechts in Deutschland in Gefahr.
Abzuschreiben sind dann in Deutschland nur noch Handwerkerkosten, wenn in der Auslandsimmobilie renoviert und verschönert wurde.
Bei Hausverlusten aus dem Ausland steht der Eigentümer noch schlechter da, da die Verluste aus dem Ausland in Deutschland kaum den Progressionsvorbehalt mindern, was bei Inlandsimmobilien ganz anders gerechnet wird.
Wer endgültig solchen steuerlichen Doppelbelastungen entkommen möchte, hat im Moment nur die Wahl, mitsamt der ganzen Familie Deutschland zu verlassen.
Dann gibt es nach fünf Jahren die Möglichkeit zur Schenkung oder Erbschaft ohne Doppelbelastung. Es werden sogar zehn Jahre, sollte das Land der Wahl besondere Steuertarife aufweisen.