Wertanlagen
Gutachter
Bei den Sachverständigen gibt es Unterschiede zwischen öffentlich bestellten und vereidigten und zertifizierten Sachverständigen.
Bei den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt es gesetzliche Grundlagen, die in § 36 GewO und in § 91 HwO festgehalten sind.
Diese Sachverständigen legen einen Eid ab, dass die von ihnen erstellten Gutachten weisungsfrei und unparteiisch, gewissenhaft und persönlich und unabhängig angefertigt werden. Sie sind Personen, die auf Integrität und Sachkunde geprüft wurden, bevor sie als Sachverständige tätig werden dürfen.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können auch in Gerichtsverfahren zugelassen werden, was bei anderen Sachverständigen schwierig wird. Sonderregelungen sind in den §§ 404 Abs. ZPO, 73 Abs. 2 StPO zu finden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen den Bestimmungen eines sog. Pflichtenkataloges und werden von öffentlich rechtlicher Seite kontrolliert.
Ihre öffentliche Bestellung kann erlöschen, wenn sie gegen die Bestimmungen im Pflichtenkatalog verstoßen.
Im Rahmen der EU wurde eine einheitliche europäische Norm entworfen, die hierzulande als DIN-Norm gilt. Die für alle EU-Mitgliedsstaaten zuständige Normenreihe 45000 wird über die EU hinaus auf internationalen Standard ausgedehnt und nach dieser Norm können sich auch öffentlich bestellte Sachverständige zertifizieren lassen.
In der dafür zuständigen EN-Norm 45013 sind die für eine Akkreditierung notwendigen Kompetenzen und Anforderungen festgelegt. In Deutschland sind dafür staatliche Stellen zuständig.
Das Sachverständigenwesen in Deutschland ist klar geregelt und so gelten für zertifizierte Sachverständige bestimmte Voraussetzungen, die für eine Zertifizierung erforderlich sind. Sie entsprechen denen öffentlich bestellter Sachverständiger mit dem Unterschied, dass sie keinen Eid ablegen.
Dafür jedoch müssen sie nachweisen, dass ihre Sachkenntnisse kontinuierlich sind. So sind die Zertifizierungen auf gewisse Zeiträume eingegrenzt und können mit erneuten Nachweisen verlängert werden.
Bei der IfS-Zertifizierung GmbH liegen Listen mit anerkannten Sachverständigen vor.
Es gibt auch einige Sachverständige, die in Verbänden zusammengeschlossen sind und den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23. Mai 1984 in NIW 84, 2365 unterliegen.
Ein Gutachten durch einen Sachverständigen bedeutet Sicherheit.
Nach einer Ortsbesichtigung des zu begutachtenden Objektes sind formelle Anfragen von Gutachterseite zu erledigen und danach bemisst sich der Zeitrahmen, in dem ein Gutachten erstellt werden kann.