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Tipps und Tricks

Fonds-Schenkung

Bei Schenkungen von Fondsanteilen aus geschlossenen Fonds innerhalb der Familie locken ab Mitte 2008 Freibeträge trotz höherer Immobilienbewertungen.

Handelt es sich um Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist mit einer pauschalen Berechnung von zehn Prozent als Abschlag zu rechnen.
Diese Vergünstigung kommt auch bei Investitionen in Seniorenwohnheime zu tragen, nicht jedoch bei Gewerbeimmobilien.

Ein großer Vorteil ist der gleichbleibende Nettowert der Anteile in geschlossenen Fonds.
Bei einer neuen Kalkulation des Fondsvermögens bei einer Schenkung werden die Schulden 100 Prozent mitberechnet.

Das ist eine erhebliche Verbesserung, da die Verbindlichkeiten bis jetzt nur zu 50 Prozent einbezogen wurden.
Je länger ein Fonds läuft, umso geringer werden allerdings die Schulden und damit auch die Vorteile bei einer Schenkung.