Mieten oftmals zu hoch

Vor einiger Zeit bezahlte Frau N. monatlich noch 756 Euro für ihre 94 m² große Wohnung. Jetzt liegt die Miete nur noch bei 580 Euro jeden Monat. Zudem hat die Hausverwaltung ihr 4959 Euro zurück erstattet. Der Grund hierfür ist, dass Frau N. ihre Miete hat überprüfen lassen und das Ergebnis lautete, dass die monatlichen Belastungen deutlich über dem angegebenen Wert lagen. Daraufhin wurde ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle beantragt. Bei diesem erzielten Frau N. und der Hauseigentümer eine Einigung über einen deutlich niedrigeren Zins.

Überprüfen lohnt sich

Dieser Fall ist keinesfalls ein Einzelfall. Es lohnt sich in jedem Fall eine Überprüfung aufgrund des komplizierten Mietrechts mit Zuschlägen für beispielsweise die Lage oder die Ausstattung der Wohnung. Auch wenn oft die Werbung „Wohnung mieten provisionsfrei“ auftaucht, kann die eigentliche Miete aber trotzdem zu hoch sein. Möglich ist eine Reduktion dann, wenn dafür gesorgt wird, dass die Bestimmungen, die gelten, auch eingehalten werden. Mithilfe diverser Seiten im Internet können sich Mieter darüber informieren und feststellen, ob auch für ihre Wohnung das Mietrecht gilt, dass im Jahr 1994 beschlossen wurde. Für Dachausbauten und Luxuswohnungen gibt es zum Beispiel Ausnahmen, genauso wie für Wohnungen gemeinnütziger Bauträger.

Nicht zu lange warten

Wenn das Mietrecht auch für die eigene Mietwohnung gilt, so kann die Höhe der monatlichen Kosten überprüft werden. In den vergangenen drei Jahren hat die Mietvereinigung bei den Verfahren vor der Schlichtungsstelle die Rückzahlung von insgesamt 1,2 Millionen Euro erwirkt.

Laut Gesetz ist bei befristeten Verträgen eine Reduktion der Miete von 25 Prozent vorgeschrieben. Eingehalten wird dieses aber nicht immer. Georg Niedermühlbichter, der Präsident der Mietvereinigung, rät eindringlich dazu, den Mietvertrag bis spätestens drei Jahre nach dem Abschluss zu überprüfen. Denn sonst läuft die vom Gesetz vorgegebene Frist ab.

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