Wandfarbe ist Sache des Mieters

Der Vermieter hat kein Recht, Einfluss auf die Wahl der Wandfarbe seine Mieter zu nehmen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az VIII ZR 166/08).
Zieht der Mieter aus, darf der Vermieter durchaus neutrale Farben verlangen, während der Mieter die Wohnung allerdings bewohnt, habe der Vermieter kein nennenswertes Interesse an den Wandfarben, so das Gericht.
Eine derartige Farbvorschrift würde den Mieter in seiner Freiheit zur Gestaltung des persönlichen Lebensbereichs eingeschränkt.

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