Vermieter dürfen nur noch 30 Prozent der Heizkosten als Grundkosten veranschlagen, auf die restlichen 70 Prozent haben nun die Mieter durch ihr Heizverhalten Einfluss. Wer umweltbewusst und sparsam mit Wärme umgeht, profitiert auch finanziell.
Passiv- und Niedrigenergiehäuser sind sogar vollständig von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten freigestellt.
Auch Gebäude, die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 entsprechen und solche die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen freiliegende Wärmeleitungen überwiegend gedämmt sind, sind von der neuen Regelung betroffen.
Für alle Anderen gilt weiterhin die alte Regelung.
Verbraucher sollten ihre nächste Nebenkostenabrechnung auf korrekte Anwendung der neuen Verordnung prüfen.