Baumängel sind der Horror jedes Bauherren. Da hat man lange auf das ersehnte Eigenheim gespart um es nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten zu können und dann passen die Türen nicht in die Zargen, Eingangstreppe und Eingangstür sind versetzt oder die Rohrleitungen sind falsch gelegt und man kann nicht zum geplanten Termin einziehen. Noch schlimmer, wenn erst wesentlich später Mängel auffallen und plötzlich die Tapete von der Wand schimmelt, weil die Isolation nicht fachgerecht installiert wurde.
Wer in einem solchen Fall nicht auch noch Ärger mit dem Bauunternehmen bezüglich des Termins der Mängelbehebung bekommen möchte, sollte darauf achten, im Bauvertrag unbedingt ein sogenanntes Weisungsrecht festzuhalten, ansonsten liegt es nämlich im Ermessen der Baufirma, wann sie die Mängel ausbessert. Ist das Weisungsrecht aber im Vertrag festgehalten, kann der Bauherr die sofortige Beseitigung der Fehler fordern.