Seit Anfang des Jahres gilt eine überarbeitete Regelung zur Erbschaftssteuer. Seitdem ist eine Übernahme des Elternhauses lohnenswerter denn je. Durch die Reform des Steuergesetzes ist es steuerlich ratsam, dass Eltern ihren Kindern ihr Haus schenken und ihnen im Gegenzug Wohnrecht auf Lebenszeit zugesprochen wird. Bei diesem Vorgehen wird von Nießbrauch gesprochen.
Übernahme zu Lebenszeit empfehlenswert
Die Schenkung des Hauses an den Nachkommen ist dabei steuerlich lukrativer, als wenn der Besitz nach dem Tod des Eigentümers vererbt wird. Ab 2009 wurde der Freibetrag erheblich erhöht, der Kindern und Enkeln bei Schenkungen zugesprochen wird. Hat sich der Nießbrauch schon in den vergangenen Jahrzehnten gelohnt, ist er für die Betroffenen jetzt noch vorteilhafter.