Verlosung von Häusern per Internet nicht erlaubt

Ein Münchner Hausbesitzer wollte kürzlich eine Villa über das Netz verlosen. Das wurde ihm aber gerichtlich untersagt. Der Mann hatte im Internet 48 000 Lose angeboten, wovon jedes Einzelne für 19 Euro erhältlich war. Durch den Kauf eines Loses haben Interessenten an der Lotterie um das Haus teilgenommen.

Glücksspielaufsicht wurde aufmerksam

Die bayrische Glücksspielaufsicht hat dem Mann diese Art von Verlosung über das Internet verboten, da sie nach Glücksspielrecht nicht rechtens sei. Glücksspiele sind Privatpersonen nämlich im Internet generell verboten, wenn es sich nicht gerade um Verlosungen für gemeinnützige Zwecke handelt.

Andere Länder, andere Sitten: Ein Österreicher hat gerade ein Haus für 989 901 Euro im Netz verlost und das sogar mit Erlaubnis der Regierung.

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