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Finanzierung

Bausparen

Bausparen ist immer noch attraktiv für den Deutschen. Nach einer Flaute im Bereich des Bausparens hat das Bausparen wieder eine neue Attraktivität gewonnen.

Das Statistische Bundesamt meldet einen Aufstieg nach der Bauspar-Flaute, die sich im Jahr 2006 mit 1,2 Millionen weniger abgeschlossenen neuen Bausparverträgen gegenüber dem Jahr 2003 statistisch belegen lässt.
In Deutschland hat sich jedoch die Anlegerfreundlichkeit wesentlich vergrößert, was in der Übersicht der durchschnittlichen Bausparsummen in den Jahren 2003 und 2006 deutlich sichtbar wird.

So legten deutsche Bausparer im Jahr 2003 nur durchschnittlich 23.000,- Euro an und im Jahr 2006 stieg die durchschnittliche Bausparsumme wieder auf 27.000,- Euro. Für den zeitweiligen Rückgang neuer Bausparverträge wurde von Expertenseite das große Angebot an Produkten für die Altersvorsorge verantwortlich gemacht.

Wertschöpfende Anlage

Bausparen ist trotz zeitweiliger Rückläufigkeit immer eine beliebte Form, sein Geld wertschöpfend anzulegen und bringt viele Vorteile mit sich. Beim Bausparen können Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen Leistungen einsetzen und auf staatliche Förderungen zugreifen.

Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt oder Lohn.
Bis zu 480,- Euro jährlich können die Extrazahlungen betragen.
Die Zahlungswilligkeit liegt im Ermessen der Arbeitgeber und ist entgegen früherer Annahmen besonders für Bedienstete im Öffentlichen Dienst weit gesunken.

Die Arbeitnehmersparzulage kommt bei der Investition der vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge als Anspruch hinzu und wird nach vorgeschriebenen Verdienstgrenzen berechnet.
Bei Alleinstehenden liegt die Verdienstgrenze bei ca. 18.000,- Euro und für Ehepaare bei ca. 35.000,- Euro, wobei das tatsächliche Bruttoeinkommen weitaus höher sein kann.

Die Arbeitnehmersparzulage berechnet sich nach dem zu versteuernden Jahreseinkommen des Kalenderjahrs. Bei dem Fördersatz von 9 % ergeben sich die Höchstbeträge für Alleinstehende von 470,- Euro und für Verheiratete von 940,- Euro.

Prämien ausschöpfen

Bausparer haben noch einen Vorteil in der Wohnungsbauprämie, die unabhängig von vermögenswirksamen Leistungen beansprucht werden kann.

Für einen Bausparvertrag sind allerdings nur entweder die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage anwendbar. Die Wohnungsbauprämie berechnet sich nach dem steuerpflichtigen Einkommen, dessen Höhe eine Prämienzahlung an den Bausparer ermöglicht oder nicht ermöglicht.
Alleinstehende können als Höchstbetrag im Jahr ca. 500,- Euro und Verheiratete ca. 1000,- Euro in Anspruch nehmen.

Hier ist bei einem Fördersatz von 8,8 % die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei ca. 25.000,- Euro angesetzt und bei Verheirateten bei ca. 50.000,- Euro, wobei das tatsächlich vorhandene Bruttoeinkommen weit darüber liegen kann.

Bausparen ist aufgrund der doppelten staatlichen Förderung immer eine Form des Sparens, die weitaus mehr als nur den Gutenhabenzins bringt. Mit 9 % Arbeitnehmersparzulage und 8,8 % Wohnungsbauprämie steht das Bausparen vorne.
Berechtigt für die Wohnungsbauprämie ist jeder ab dem 16. Lebensjahr, und das ist völlig unabhängig davon, ob er Arbeitnehmerstatus hat oder nicht. Insofern ist diese staatliche Förderung besonders attraktiv auch für junge Menschen, die sich frühzeitig ein Stück finanzieller Zukunft sichern möchten.

Einkommensgrenzen

Wer sich über einen Bausparvertrag Gedanken macht und die Einkommensgrenzen anschaut, kann zunächst den Eindruck erhalten, dass für ihn keine Sparzulage zu ergattern ist. Hier ist es wichtig, genau zu schauen.
Die Auskunft der Verbraucherzentralen, dass die Bruttoeinkommensgrenzen weitaus höher liegen, als die genannten Höchstsummen, sind auf folgende Kriterien zu untersuchen.

Bei der Berechnung zählt das zu versteuernde Einkommen und nicht das auf der Lohnabrechnung genannte Bruttogehalt.
Jeder Arbeitnehmer kann grundsätzlich jährlich einen Pauschalbetrag von 920.- Euro für berufliche Werbekosten vom Bruttogehalt abziehen und weitere Beträge wie Vorsorgeaufwendungen und Kirchensteuer und sonstige Sonderausgaben abrechnen.

Auch für Kinder lassen sich im Jahr 3648.- Euro für jedes Kind abrechnen, wobei unerheblich ist, ob es Kinderheld gibt oder nicht. Bei Verheirateten mit Kindern kann auf diese Art auch bei Einkommen von 50.000,- Euro zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage noch zustehen.

Bausparen ohne Bauwunsch

Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistung ist Bausparen auch für Menschen sehr rentabel, die keinen Wunsch zum Bauen haben.
Bei 9 % Sparzulage für 470,- Euro im Jahr für Arbeitnehmer sind die Raten in Bausparverträgen gut angelegt und können nach 7 Jahren Laufzeit auch für andere Dinge eingesetzt werden.

Auch bei reinen Geldanlagen ist die Rendite trotz höherem Grundzins lohnend und abseits von vermögenswirksamen Leistungen gibt es weitere staatliche Leistungen, die beansprucht werden können.

Die staatlichen Leistungen stehen erst am Ende der siebenjährigen Laufzeit zur Verfügung. Wer vorher auf das Ersparte zugreifen möchte, ohne damit zu bauen, zu renovieren oder zu sanieren, oder aber auch Nutzungsrechte in Seniorenstiften einzukaufen kann die Ansprüche auf die Ausschüttung verlieren.
Die frühzeitige Ausschüttung ist an Investition im baulichen oder wohnwirtschaftlichen Bereich, der breit gefasst ist, gebunden.

Hinzu kommt die Bindung an das Erreichen der Zuteilungsreife, da selbst bei Bauvorhaben ohne Zuteilungsreife die Ausschüttung der staatlichen Zulage verloren geht.